IGeL-Leistungen: Was ist das?



Unter den individuellen Gesundheitsleistungen versteht man ärztliche Leistungen,

  • die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören


  • die dennoch von Patienten nachgefragt werden und


  • die ärztlich empfehlenswert oder - je nach Intensität des Patientenwunsches -
    zumindest ärztlich vertretbar sind.


Zu den Leistungen, die nur privat in Anspruch genommen werden können, zählen z.B.
vorbeugende Impfungen für Auslandsreisen, Einstellungs- und Sporttauglichkeits-
untersuchungen und im Regelfall auch Außenseiterbehandlungen sowie
die Ausstellung von Bescheinigungen,
z.B. Bescheinigungen über die Arbeitsfähigkeit für den Arbeitgeber oder
Bescheinigungen für Kindergarten, Schulen oder Finanzamt.

Neben den Leistungen, die generell von der Leistungspflicht der Krankenkassen
ausgeschlossen sind, gibt es Leistungen, die zwar grundsätzlich vertragsärztliche
Leistungen sind, die im konkreten Fall aber auf Wunsch der Patientin oder des Patienten
als privatärztliche Leistung erbracht werden.

Was Sie bei der Inanspruchnahme von IGeL-Leistungen beachten sollten

Wünschen Sie solche als privatärztlich zu qualifizierende Leistungen,
so muss Ihr Arzt diese Leistungen privat in Rechnung stellen.
Sie schließen mit der Ärztin/dem Arzt einen Vertrag über diese ergänzenden Leistungen.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt darf von der oder dem Versicherten in einer
gesetzlichen Krankenkasse eine Vergütung jedoch nur fordern,
wenn für diese Leistungen vorher die schriftliche Zustimmung der
Versicherten/des Versicherten eingeholt und dieser auf die Pflicht zur Übernahme
der Kosten hingewiesen wurde.
Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt !